Pensionsermittlung
Wir ermitteln für Sie bei Eintritt des Leistungsfalles jeweils getrennt nach arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierten Pensionsanteilen:
• Höhe der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension,
• Feststellung des Unverfallbarkeitsbetrages inklusive Abwicklung
• Zusätzliche Ansprüche soweit relevant
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