Kontonachrichten
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Wahrung von Informationspflichten („Kontonachrichten“) an Anwartschafts- und Leistungsberechtigte:
• Berechnung und Erstellung der jährlichen Informationen – zum Beispiel gemäß § 19 PKG (Pensionskassengesetz)
• Versand an die Privatadressen oder gesammelt an den Auftraggeber
• Anfragen, die den Inhalt der Kontonachrichten betreffen, können von uns beantwortet werden.
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