Geschäftsplanerstellung
Der typische Geschäftsplan muss sämtliche zum Betrieb einer Vorsorgeeinrichtung erforderlichen Angaben und Parameter enthalten. Wir bieten Ihnen:
- Erstellung des Geschäftsplanes – zum Beispiel gemäß § 20 PKG (Pensions-
kassengesetz)
- Durchführung notwendiger Änderungen und Ergänzungen bei bestehenden Geschäftsplänen
- Erfahrung und Kompetenz bei eventuell vorgeschriebenen Bewilligungen von Geschäftsplänen – zum Beispiel erforderliche Bewilligung der Finanzmarktaufsicht gemäß § 20 (4) PGK (Pensionskassengesetz)