Aktuar Prüfaktuar
Neben weiteren Tätigkeiten obliegt dem Aktuar bzw. dem Prüfaktuar einer Vorsorge-
einrichtung typischerweise die Überwachung bzw. die Überprüfung der Einhaltung des Geschäftsplanes, wir bieten Ihnen an:
- Bereitstellung des Aktuars (versicherungsmathematischer Sachverständiger)
z.B. gemäß § 20a PKG (Pensionskassengesetz)
- Bereitstellung des Prüfaktuars (unabhängiger versicherungsmathematischer Sachverständiger) z.B. gemäß § 21 PKG (Pensionskassengesetz)