Information für Unternehmen
Für Sie als Arbeitgeber besteht eine erweiterte Möglichkeit der Mitarbeitererfolgsbeteiligung um mit variablen Beiträgen für Ihre Mitarbeiter vorzusorgen. Darüber hinaus bringt die PKG-Novelle auch Ihren Mitareitern mehr Flexibilität bei der Betriebspension.
Variable Beiträge

Mitarbeiterbindung durch höhere Flexibilität bei Arbeitgeberbeiträgen.
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Niedrigerer Rechnungszins

Neue Regelung bei Rechnungszinssätzen für Ihre neuen Mitarbeiter.
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Unverfallbarkeitsfrist

Pensionsansprüche Ihrer Mitarbeiter werden bereits nach 3 Jahren unverfallbar.
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Lebensphasenmodell

Je nach Risikoneigung kann eine entsprechende Veranlagung gewählt werden.
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Neue Wechselmöglichkeiten

Arbeitnehmer kann vor allem bei Dienstwechsel flexibler entscheiden.
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Sicherheitspension

Größtmögliche Sicherheit mit einer garantierten Pensionshöhe.
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Seniorenvertreter

Pensionisten können im Aufsichtsrat ihre Interessen vertreten.
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Infoblatt

Hier finden Sie die wichtigsten Infos zur PKG-Novelle zum Download.
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