Diesen erhalten Sie in der Mitarbeitervorsorge in der Regel nach mindestens 36 Monaten, in denen Beiträge für Sie gezahlt wurden und bei entsprechender Auflösung Ihres Dienstverhältnisses, spätestens aber zur Pensionierung.
In der Selbständigenvorsorge müssen Sie mindestens 36 Beitragsmonate gesammelt haben und Ihre gewerbliche Tätigkeit mindestens zwei Jahre lang ruhend gemeldet haben.
In untenstehender Tabelle sind die häufigsten Auflösungsarten aufgelistet. (Eine ausführlichere Auflistung finden Sie hier: Mitarbeitervorsorge, Selbständigenvorsorge)
Sobald Sie Anspruch auf Verfügung haben, verständigen wir Sie darüber automatisch per Post. In diesem Schreiben finden Sie detaillierte Informationen über Ihre Verfügungsmöglichkeiten. Solange Sie noch keinen Verfügungsanspruch haben, wird Ihr Kapital steuerfrei in der Valida Plus veranlagt.
... Anspruch (wir informieren Sie automatisch über Ihre weiteren Möglichkeiten) ... momentan kein Anspruch (Ihr Vorsorgekapital geht nicht verloren, wird weiter veranlagt)