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Durch Übertritt in neues Abfertigungssystem lebenslange Zusatzpension sichern

Steuerfreie Zusatzpension  Sie befinden sich im alten Abfertigungssystem und blicken schon Ihrem Ruhestand entgegen? Nutzen Sie noch die Chance, Ihre Abfertigung in eine lebenslange, steuerfreie Zusatzpension umzuwandeln. Im Vergleich zu einer Weiterveranlagung des Guthabens aus der Abfertigung Alt in eine private Vorsorgelösung ergeben sich für Sie folgende Vorteile:
  • Entfall der 6% Lohnsteuer auf die Abfertigung
  • 100% Steuerfreiheit der laufenden Pensionsleistungen
  • Keine Versicherungssteuer

Wenn auch Sie von den Vorteilen der lebenslangen, steuerfreien Zusatzpension profitieren wollen, benötigen Sie ein Einvernehmen mit Ihrem Arbeitgeber für die Übertragung des Abfertigungsanspruches in eine Betriebliche Vorsorgekasse. Ein solcher sogenannter „Vollübertritt“ ist nur mehr bis 31. 12. 2012 möglich. Mit Pensionsantritt können Sie das Guthaben von der Vorsorgekasse in eine Pensionszusatzversicherung übertragen - oder in eine Pensionskasse, wenn Sie bereits einen Pensionskassenvertrag haben. Die lebenslange steuerfreie Zusatzpension wird ihnen dann entweder von der Pensionskasse oder der Pensionszusatzversicherung bezahlt.

Für Fragen diesbezüglich kontaktieren Sie Ihren Berater einer Raiffeisenbank oder der UNIQA. Sollte Ihnen kein Berater von Raiffeisen oder UNIQA zur Verfügung stehen, kontaktieren Sie unsere Experten von Valida Consulting GmbH:

Mag. Richard Granzer
T +43 1 316 48-70 00
richard.granzer@valida.at

Günther Steininger
T +43 1 316 48–25 03
guenther.steininger@valida.at

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