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Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge (Abfertigung Neu) von Rechtsanwälten und Ziviltechnikern können – anders als bei allen anderen Berufsgruppen in der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge –aufgrund des jeweiligen Rahmenvertrages nicht von dem jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger abgeführt werden. Stattdessen muss die Valida Plus die Beiträge bei diesen beiden Berufsgruppen im Direktinkasso von dem von Ihnen angegebenen Bankkonto abbuchen. Ein weiterer Unterschied ist, dass die Beiträge nicht monatlich, sondern als Einmalbetrag für das ganze Jahr, eingehoben werden.
Bei Rechtsanwälten wurden die Beiträge in der fixen Höhe von € 899,64 bereits im März eingehoben.
Ziviltechniker können im August/September mit der Abbuchung der Beiträge rechnen. Bei Ihnen beträgt die Höhe der Beiträge 1,53 % Ihrer Einkünfte als Ziviltechniker aus dem zweitvorangegangenen Jahr bzw. vom ersten Bescheid des Wohlfahrtseinrichtungen-Pensionsfonds über Beiträge zur Pensionsversicherung.
Tipp: Vergessen Sie nicht, Ihre Beiträge als Betriebsausgabe von der Steuer abzusetzen, da dies nur im jeweiligen Jahr der Zahlung möglich ist!
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