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Sie sind Arbeitgeber und Ihre Mitarbeiter sind Begünstigte einer Direkten Leistungszusage (oft als Pensionszusage o.ä. bezeichnet)? Sie überlegen Ihre leistungsorientierte Zusage in eine Pensionskasse auszulagern und in eine beitragsorientierte Zusage umzuwandeln? Dann haben Sie noch bis Jahresende die Chance einer steuerbegünstigten Übertragung in eine Pensionskasse. Eine solche Übertragung bedeutet, dass die Pensionsversprechen vom Arbeitgeber weg in eine Pensionskassenlösung fließen. Für den Arbeitgeber und die begünstigten Arbeitnehmer haben Pensionskassenlösungen im Vergleich zu direkten Pensionszusagen erhebliche Vorteile.
Risiken, Verantwortlichkeiten und der administrative Arbeitsaufwand werden an die Pensionskasse ausgelagert. Der Arbeitgeber muss sich nicht mehr um Wertpapierdeckung, Rückstellungen oder die Beauftragung von versicherungsmathematischen Gutachten kümmern, sondern verpflichtet sich ausschließlich zur Zahlung der Beiträge an die Pensionskasse. Spätestens bei Pensionsantritt eines Mitarbeiters entfallen für den Arbeitgeber typischerweise jegliche Verpflichtungen.
Im Modell der Direkten Leistungszusage hätte der Unternehmer die Betriebspensionen an ehemalige Mitarbeiter zu bezahlen. Auch die Angestellten sehen wesentliche Vorteile bei der Pensionskassenlösung: Im Falle einer Insolvenz oder eines Liquiditätsmangels des Arbeitgebers müssen Pensionskassenbegünstigte nicht um ihre Leistungen fürchten: die Pensionszahlung ist in die Pensionskasse ausgelagert.
Sie überlegen die Übertragung einer Pensionszusage in die Valida Pension AG? Die Experten der Valida Consulting und Valida Pension beraten Sie gerne.
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